1a. das Nutzungsmotiv der Deckung unerfüllter Bedürfnisse -> Beschreibung
1b. das Nutzungsmotiv "Deckung unerfüllter Bedürfnisse" -> Benennung
2. Quelle: selbst erstellt (Zusammenschreibung ist allerdings nicht verboten)
3.
Fußnoten
Häufig gestellte Frage zu Fußnoten
...2. Treffen Fußnotenziffern mit Satzzeichen zusammen, gilt Folgendes: Wenn sich die Fußnote auf den gesamten Abschnitt vor einem Satzzeichen bezieht, steht die Ziffer nach dem Satzzeichen:
...
Bezieht sich die Fußnote dagegen nur auf das dem Satzzeichen unmittelbar vorangehende Wort (die unmittelbar vorangehende Wortgruppe), steht die Ziffer vor dem Satzzeichen:
...
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
4. Das kommt auf den konkreten Fall an: "Zur Frage nach der Richtigkeit ..." und "Zu der Frage nach der Richtigkeit ..." sind (fast) gleichbedeutend und damit austauschbar. "Zur Klarstellung: ..." kannst du aber nicht durch "Zu der Klarstellung: ..." ersetzen. Im ersten Fall stellst du selbst etwas klar, im zweiten kommentierst du die (nicht näher bezeichnete) Klarstellung eines anderen.
Gruß
Joerg