Der oder das Erbteil?
Hier finden Sie häufige Zweifelsfälle, was den richtigen Artikel betrifft.
Artikel:
das; fachspr. der
Gen. -s,
Pl. -e. Wie das Grundwort
Teil hat auch der juristische Begriff
Erbteil für den einem zustehenden Anteil an einem Erbe kein festgelegtes Genus. Standardsprachlich gilt das Neutrum »das Erbteil« als richtig, während in juristischen Fachtexten und im BGB die maskuline Form verwendet wird.
Gibt es mehrere Schreibvarianten des Wortes, ist die von Duden und/oder Wahrig empfohlene Schreibweise vorangestellt.