Ihre Frage:
Ich bin schon seit Längerem am Überlegen, ob es offenstehende oder offen stehende Rechnung heißt. Das Erstere wird mir immer als Fehler markiert. Bin schon am Verzweifeln ;)
Unsere Antwort:
Bei »offenstehend« handelt es sich um ein adjektivisch gebrauchtes Partizip, das sich sowohl aus dem Verb »offenstehen« als auch aus der Verbindung »offen stehen« ableiten lässt. Schon einmal vorweg: Da es in Ihrem Beispiel darum geht, dass die Rechnung offensteht (= noch nicht bezahlt wurde), ist hier nur die Zusammenschreibung richtig: die offenstehende Rechnung.
Die Grundregel bei Verbverbindungen mit »offen« lautet, vereinfacht gesagt, dass bei übertragener oder figurativer Bedeutung zusammengeschrieben wird. In der wörtlichen Bedeutung von »offen« im Sinne von »auf; geöffnet« wird hingegen getrennt geschrieben. Einige Beispiele:
Orthografisch flexibel wird es, wenn »offen« mit einem Partizip verbunden wird: Während hier bei übertragener Bedeutung nur die Zusammenschreibung möglich ist, hat man bei wörtlicher Bedeutung die Wahl, zusammen- oder getrennt zu schreiben. Empfohlen wird aber die Getrenntschreibung: das offen gebliebene / offengebliebene Fenster; aber nur: die offengebliebenen Fragen.
1 Hp. Frei
Wieso schreiben Sie nicht einfach: Die noch nicht bezahlten Rechnungen.?
Gruss
Hp. Frei
2 Tim Lienenkämper
Kann man im deutschen schreiben: "Abzahlung offener Rechnung" oder ist das falsch? Ich weiß es nicht 😅