Erinnern wir uns zurück: Der Variantenreichtum der neuen deutschen Rechtschreibung vergrößerte sich 2006 sprunghaft, da neben den Neuschreibungen in vielen Fällen auch wieder die herkömmlichen Schreibweisen zugelassen wurden: aufwändig und aufwendig, kennen lernen und kennenlernen, Recht haben und recht haben.
Der Verunsicherung der Wörterbuch-Anwender begegnete der Duden damals mit eindeutigen Empfehlungen – bei den obengenannten Beispielen etwa ist die alte Form zu bevorzugen, also aufwendig, kennenlernen und recht haben. Dergleichen hatte die fast zeitgleich erscheinende Neuauflage von »Die deutsche Rechtschreibung« aus dem Hause WAHRIG nicht zu bieten, und so besserte man schnell nach, indem man mit »Ein Wort – eine Schreibung« einen Ergänzungsband druckte, der lediglich die Zweifelsfälle mit Varianten und (vom Duden teilweise abweichenden) Empfehlungen enthielt.
Um die Verwirrung komplett zu machen, meldete sich dann noch die Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen zu Wort und brachte ihrerseits Empfehlungen heraus, quasi die Quintessenz aus den beiden Welten. Diese finden sich auch in der jüngsten Auflage des WAHRIG »Die deutsche Rechtschreibung« im Anhang abgedruckt. Übrigens folgt auch die Wortliste von korrekturen.de den Empfehlungen der Nachrichtenagenturen.
Sowohl die Duden- als auch die WAHRIG-Empfehlungen stehen stets im Einklang mit dem Regelwerk des Rats der deutschen Rechtschreibung 2006. Jedoch legt WAHRIG die Regeln nach dem Motto »im Zweifel so wie bisher« konservativer aus, so dass die WAHRIG-Empfehlungen all denjenigen mehr zusagen dürften, die der neuen Rechtschreibung grundsätzlich eher ablehnend gegenüberstehen.
In Buchform ist »Ein Wort – eine Schreibung« leider vergriffen und allenfalls im Antiquariat erhältlich. Jedoch bietet der Wissen Media Verlag das nützliche Nachschlagewerk allen Interessierten als kostenlosen PDF-Download an.
WAHRIG Ein Wort – eine Schreibung (PDF, ca. 62 MB)
1 Adele
Danke für den Hinweis, den Wahrig werde ich mir mal herunterladen und anschauen.
Übrigens, prüfe mal den Eingangssatz, ich meine, da ist Dir ein (Tipp-)Fehler unterlaufen: der Variantenreichtum statt dem Variantenreichtum, oder?
Grüßle Adele
[Tippfehler korrigiert, danke! – Admin]
2 Rolf Landolt
> Erinnern wir uns zurück ...
Kann man sich auch vorwärts erinnern?
Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch
3 Julian von Heyl
Nein, aber man kann sich schlicht "erinnern". Die Differenzierung "erinnern" und "zurückerinnern" (was aus gutem Grund auch im DUW verzeichnet ist) kann durchaus sinnvoll sein, da es eben ein Unterschied ist, ob man sich nur erinnert, wo man die Schlüssel hingelegt hatte, oder bewusst seine Gedanken in die Vergangenheit schweifen lässt – sich zurückerinnert.
4 Holger
OK, ist von 2009. Obiger Download-Link führt ins Leere.
5 Julian von Heyl
@Holger:
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe den Download-Link geändert, das PDF steht jetzt als lokale Kopie auf unserem Server zur Verfügung.