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Das Kölsch-Wörterbuch

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Das kölsche Grundgesetz sollte bekannt sein, zumindest die ersten drei Paragrafen: §1 Et es wie et es, §2 Et kütt wie et kütt, §3 Et hätt noch immer jot jejange. Was man für Nicht-Kölner etwa übersetzen müsste mit: Sieh den Tatsachen ins Auge, habe keine Angst vor der Zukunft und lerne aus der Vergangenheit.

Unverzichtbar für Zugereiste, aber auch ein Lesevergnügen für Kölner ist das Kölsch-Wörterbuch, welches neben dem Grundgesetz ein ausführliches Verzeichnis von A bis Z kölscher Wörter und Redewendungen bietet.

Während »alles Jode zum Jebootsdag« keine Rätsel aufgeben sollte, mag der Büggelschniggere schon eher erklärungsbedürftig sein: Gemeint ist ein Wucherer, abgeleitet aus dem etwas altmodischen Ausdruck »Beutelschneider«. Die Pflaume ist in Köln eine Prumm, der Pfirsich eine Plüschprumm.

Über das schöne Wörterbuch hinaus bietet die Website kölsche Liedtexte zum Nachlesen und Nachsingen von BAP, Brings, Bläck Fööss, Höhner oder Paveier, und eine Jukebox bringt die kölschen Musikbands via YouTube-Videos in Bild und Klang auf den Monitor. Insgesamt eine Site, die in keiner kölschen Lesezeichen-Sammlung fehlen darf.

Julian von Heyl am 14.10.09
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