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Zeichensetzung – leicht gemacht

Punkt, Strichpunkt und Komma: In einem 12-teiligen Kursus macht Sie der Sprachexperte Christian Stang mit den Grundlagen der Zeichensetzung vertraut.

Folge 2: Der Punkt nach Abkürzungen

Die Abkürzungen Nr. (Nummer), Str. (Straße) und Abb. (Abbildung) werden mit Punkt geschrieben, während sich die AG (Aktiengesellschaft) und das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ohne Satzzeichen zeigen. Warum?

Bei den Abkürzungen muss man in erster Linie zwei Gruppen unterscheiden:

Es gibt Abkürzungen, die im vollen Wortlaut ausgesprochen und mit einem Punkt versehen werden: vgl. (vergleiche), ca. (circa), ppa. (per procura), ff. (folgende [Seiten]), lfd. (laufend[e]).

Daneben gibt es sogenannte Buchstabenwörter, die fast von jedem nur noch abgekürzt, also nicht mehr im vollen Wortlaut ausgesprochen werden: ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club), BRD (Bundesrepublik Deutschland), UKW (Ultrakurzwelle), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Diese Abkürzungen erhalten keinen Punkt.

Um es nicht allzu einfach zu machen, gibt es natürlich noch die berühmt-berüchtigten Ausnahmen:

  • Abgekürzte Maß- und Münzeinheiten oder Himmelsrichtungen erhalten keinen Abkürzungspunkt: cm, g, kg, km, EUR, N, S
  • Die Abkürzungen usw. (und so weiter) sowie usf. (und so fort) bekommen nur einen Punkt.
  • Die Abkürzung Co. kann mit oder ohne Punkt geschrieben werden.
  • Gewichtseinheiten, die heutzutage offiziell nicht mehr als "richtig" empfunden werden, werden mit Punkt versehen: Pfd. (Pfund), Ztr. (Zentner).

Übrigens: Wenn Abkürzungs- und Schlusspunkt aufeinandertreffen, ist nur ein Punkt am Ende zu setzen:
Er ist Regierungsrat a. D.