Regel 43, 45 und 46 sagen doch ganz klar, dass es in den allermeisten Fällen nach einem Gedankenstrich tatsächlich klein weitergeht.
R44 (bzw. § 83) stellt insofern eine Ausnahme dar für den Fall, dass es sich um Ganzsätze handelt, die von einem Gedankenstrich getrennt werden.
Beste Grüße
Vollprofi