Hallo Antonia,
gerade habe ich Ihre Beiträge zum Imperativ gelesen - schon lange her, ich weiß - und Sie erscheinen mir auf diesem Gebiet sehr kundig zu sein. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen eine konkrete Frage zu stellen:
Ich möchte den Satz formulieren, "gönn Dir was Schönes, erfüll Dir einen Herzenswunsch". Gemäß der Imperativ-Regeln müsste es stimmen, dass in beiden Fällen kein "e" an die Befehlsform angehängt wird, dennoch haben zwei Korrekturprogramme meine Schreibweise als falsch deklariert. Können Sie für Klarheit sorgen? Das wäre sehr nett.
Viele Grüße
Birgit