> Nein, wenn du den zweiten Teil, der mit und anschließt,
> weglässt, darf sogar kein Komma gesetzt werden.
§ 75
Es kann bei „bloßen Infinitiven“ ein Komma stehen, wenn die Infinitivgruppe von einem Korrelat oder Verweiswort abhängt. (... eine Möglichkeit...)
3) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab (siehe § 77(5)):
Anita liebt es, lange auszuschlafen. Werner hat es nie bereut, diese Ausbildung gemacht zu haben. Es missfällt mir, diesen Vertrag zu unterzeichnen. René hat nicht damit gerechnet, doch noch zu gewinnen, und strahlte über das ganze Gesicht.
Lange auszuschlafen, das liebt Anita sehr. Doch noch zu gewinnen, damit hat René nicht gerechnet. Damit, doch noch zu gewinnen, hat René nicht gerechnet.
E1: Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen:
Den Plan(,) abzureisen(,) hatte sie schon lange gefasst. Die Angst(,) zu fallen(,) lähmte seine Schritte. Thomas dachte nicht daran(,) zu gehen.
Ich würde es auch setzen, weil nach dem „bloßen“ Infinitiv noch mit „und“ mit einem „erweiterten“ Infinitiv fortgesetzt wird.
Gruß
Pumene