> Müller sieht im Erkennen der tieferliegenden Zusammenhänge eine
> Möglichkeit für die Betroffenen ____ einzugreifen und
> die Problematik zu thematisieren, zu klären und letztlich zu
> überwinden.
> Muss an der rot markierten Stelle ein Komma gesetzt werden?
Ein weiterer Grund für ein Komma „an der richtigen Stelle“:
Man kann dann erkennen, dass „für die Betroffenen“ zum eigentlichen Hauptsatz (... Möglichkeit für die Betroffenen, einzugreifen ...) und nicht zur Infinitivgruppe (... Möglichkeit, „für die Betroffenen einzugreifen“ ...) gehört.
Gruß
Pumene