> Wenn Du Schwierigkeiten hast, den § 74 E2 zu verstehen,
> liegt es vermutlich an Dir.
Wie lange willst du denn hier noch trotzig und bar jeder Argumentation nerven, Pumene?
Das Komma wird deshalb nicht gesetzt, weil [...] und weil das Satzglied an den (Rest des) Hauptsatz(es) grenzt. [§ 74 E 2, zweiter Satz].
Kathi fragte nach dem Komma zwischen den Teilen der Reihung. Zunächst argumentierst du ja auch korrekt, aber der zweite Satz in § 74 E 2, auf den du hier verweist, bezieht sich nicht auf das Komma zwischen den Teilen der Reihung! Es ergibt also keinen Sinn, diesen zweiten Satz in § 74 E 2 als eine Begründung für das Entfallen des fraglichen Kommas anzuführen. Also wirst du da wohl etwas falsch verstanden haben.