Wieder was dazugelernt, danke, Pumene!
Ich lese gerade in der Dudengrammatik, Rz. 1323 (ii), folgende Erklärung:
(ii) Das Verb des übergeordneten Satzes kann allerdings auch bestimmen, dass ein Objekt Bezugsphrase ist, in (a) das Akkusativobjekt, in (b) das Dativobjekt, in (c) ein Präpositionalobjekt:(a) Der Lehrling bat [den Chef], [den Bericht genau durchzulesen]. – Die Person, die den Bericht durchlesen soll, ist der Chef.
(b) Der Lehrling empfahl [dem Chef], [die Zahlen noch einmal zu überprüfen.]
(c) Die Chefin verlangte [von Otto], [den Bericht bis Freitag vorzulegen].Wenn das übergeordnete Verb »kontrolliert«, ob sich der Infinitiv auf das Subjekt oder auf ein bestimmtes Objekt bezieht, spricht man auch von einem »Kontrollverb«; das Satzgefüge als Ganzes wird als »Kontrollkonstruktion« bezeichnet. Die »Kontrolle« kann auch ein hinzuzudenkendes Objekt betreffen:
(d) Der Lehrling bat, [die Zahlen noch einmal zu überprüfen]. – Die Überprüfung hat die darum gebetene, aber nicht genannte Person zu übernehmen.
(e) Die Schulleitung hat verboten, [auf den Gängen zu rauchen].
Ergo:
Sie sagte ihm am Telefon, dass sie ihm immer noch [das] übel nehme / übelnehme, geschwiegen zu haben.
„übel nehmen / übelnehmen“ bestimmt in diesem Satzgefüge, dass sich die Infinitivphrase „geschwiegen zu haben“ auf das Dativobjekt im übergeordneten Satz – „ihm“ – bezieht.
Ein anderes Beispiel:
Pumene nimmt [volltoll] hoffentlich nicht sehr übel, [eine falsche Erklärung geliefert zu haben.] – Die Person, die eine falsche Erklärung geliefert hat, ist volltoll (hier: in der syntaktischen Funktion des Dativobjekts) und nicht Pumene😁.