Vielen Dank euch beiden für diese ausführliche Antwort ;-))
Liebe Grüße
akael
> Wieder was dazugelernt, danke, Pumene!
> Ich lese gerade in der Dudengrammatik, Rz. 1323 (ii),
> folgende Erklärung:
(ii) Das Verb des übergeordneten
> Satzes kann allerdings auch bestimmen, dass ein Objekt
> Bezugsphrase ist, in (a) das Akkusativobjekt, in (b) das
> Dativobjekt, in (c) ein Präpositionalobjekt:
>(a) Der Lehrling bat [den Chef], [den Bericht
> genau durchzulesen]. – Die Person, die den Bericht
> durchlesen soll, ist der Chef.
> (b) Der Lehrling empfahl [dem Chef], [die Zahlen noch
> einmal zu überprüfen.]
> (c) Die Chefin verlangte [von Otto], [den Bericht bis
> Freitag vorzulegen].Wenn das übergeordnete Verb
> »kontrolliert«, ob sich der Infinitiv auf das Subjekt oder auf
> ein bestimmtes Objekt bezieht, spricht man auch von einem
> »Kontrollverb«; das Satzgefüge als Ganzes wird als
> »Kontrollkonstruktion« bezeichnet. Die »Kontrolle« kann auch ein
> hinzuzudenkendes Objekt betreffen:
>(d) Der Lehrling bat, [die Zahlen noch einmal zu
> überprüfen]. – Die Überprüfung hat die darum gebetene,
> aber nicht genannte Person zu übernehmen.
> (e) Die Schulleitung hat verboten, [auf den Gängen zu
> rauchen].
> Ergo:
>Sie sagte ihm am Telefon, dass sie ihm immer noch
> [das] übel nehme / übelnehme, geschwiegen zu
> haben.„übel nehmen / übelnehmen“ bestimmt in diesem
> Satzgefüge, dass sich die Infinitivphrase „geschwiegen zu haben“
> auf das Dativobjekt im übergeordneten Satz „ihm“ bezieht.> Ein anderes Beispiel:
>Pumene nimmt [volltoll] hoffentlich nicht sehr
> übel, [eine falsche Erklärung geliefert zu haben.] –
> Die Person, die eine falsche Erklärung geliefert hat, ist
> volltoll (hier: in der Funktion des Dativobjekts) und nicht
> Pumene😁.