> Adele hat Recht.
> Aber: Das mit dem "erlaube ich mir" ist Stil von 1950.
> Außerdem: "... Ihnen in Rechnung zu stellen ..."
> Dass die Leistungen bereits erbracht sind, erkennt man ja
> hoffentlich daran, dass in der nachfolgenden Liste für jede
> Leistung ein Datum angegeben ist. Andernfalls wäre es keine
> "richtige" Rechnung.
> Schließlich: Die nachfolgende Liste enthält ja nicht nur
> Angaben zu Leistungen, sondern auch Preise.
> Wie wäre es also einfach mit "Für Therapieleistungen
> berechne ich Ihnen Folgendes: "?
> Wenn man betonen will, dass man die Leistungen höchstpersönlich
> erbracht hat, dann vielleicht so: "Für von mir erbrachte
> Therapieleistungen ..."
> (Was man doch als Griffelspitzer mit so einem kleinen Satz alles
> anstellen kann ...)
> MfG
> Rolf Keller
Hallo Adele, hallo Rolf,
Danke für die Hinweise! Ja, die Rechnung beinhaltet alle erforderlichen Angaben. Nur bei dem Einleitungssatz war ich unsicher..
Werde es korrigieren :-)
Viele Grüße
Juli