Guten Abend,
wenn ein Name auf s endet und in besitzanzeigender Funktion verwendet wird, soll dann die Auslassung des besitzanzeigenden s durch ein Apostroph angezeigt werden, also z. B. Hans' Kneipe? Im Zweifel würde ich zwar "die Kneipe von Hans schreiben", aber trotzdem wüsste ich gerne wie es richtig wäre.
Herzlichen Gruß
Frank