Falls sich in der - auch internationalen - Rechtsprechung nicht einiges geändert hat, sind immer noch bei Veröffentlichungen Anzeigen eindeutig zu kennzeichnen, und Firmennamen, wenn dann identisch mit Eigennamen aber als Markenname produktorientiert platziert, nicht zu verändern.
Da dies auch im nicht gewerblichen, also im Kundenauftrag als Anzeige erstellten Text, immer wieder moniert wird und zu Preisnachlässen führt, gehen viele Texter dazu über, immer den Markennamen unverändert, also undekliniert, zu nennen - auch wenn im Sinnzusammenhang nicht diese Firma im Vordergrund der Texterstellung steht.
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Das ist miterlebtes Fachwissen aus dem Berufsbereich professioneller Typografie, keine Rechtsberatung.