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Re: Erweiterter Infinitiv mit zu und Personalpronomen
Autor:Anna
Datum: Mo, 24.11.2008, 09:44

> Hallo Anna, danke für deine Antwort.
> Wie kann man das denn begründen, dass dies ein Sonderfall ist,
> in dem es einem freigestellt ist, ob Komma oder nicht? Ich mein,
> im Grunde genommen ist es ja ein ganz normaler erweiterter
> Infinitv mit "zu" oder nicht?

> Viele Grüße Jonathan

Hallo Joachim,

es gibt nach der neuen Rechtschreibung nur einige, wenige Fälle, in denen das Komma noch verpflichtend ist. In allen anderen ist es freigestellt. Insofern lässt sich das an dieser Stelle nur damit begründen, dass der Infinitiv nicht zu denen gehört, bei denen das Komma dort stehen muss.
Dann gibt es noch einige Sätze, in denen es nicht stehen darf, aber die lasse ich jetzt weg :)

LG
Anna

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Beiträge zu diesem Thema

Erweiterter Infinitiv mit zu und Personalpronomen
Jonathan -- Samstag, 22.11.2008, 18:48
Re: Erweiterter Infinitiv mit zu und Personalpronomen
Anna -- Samstag, 22.11.2008, 20:21
Re: Erweiterter Infinitiv mit zu und Personalpronomen
Jonathan -- Sonntag, 23.11.2008, 18:55
Re: Erweiterter Infinitiv mit zu und Personalpronomen
Anna -- Montag, 24.11.2008, 09:44
Re: Erweiterter Infinitiv mit zu und Personalpronomen
Rolf Keller -- Montag, 24.11.2008, 11:36
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Olsen -- Montag, 24.11.2008, 13:06
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Rolf Keller -- Montag, 24.11.2008, 14:24
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Olsen -- Montag, 24.11.2008, 14:45
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Anna -- Montag, 24.11.2008, 14:51
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Rolf Keller -- Montag, 24.11.2008, 15:14
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Anna -- Montag, 24.11.2008, 21:32
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Olsen -- Dienstag, 25.11.2008, 19:43