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Kommafrage "etwaig"
Autor:Flo
Datum: Di, 10.03.2009, 21:23

Hallo liebe Leser,

ich frage mich, ob nach "etwaige" im folgenden Satz ein Komma zu setzen ist oder nicht.

"Die Gestaltungsmöglichkeiten der Versicherer sollten nicht durch etwaige(,) im neuen Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 enthaltene Leitbilder im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB eingeschränkt werden, ..."

Über Antworten würde ich mich freuen!

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Beiträge zu diesem Thema

Kommafrage "etwaig"
Flo -- Dienstag, 10.3.2009, 21:23
Re: Kommafrage "etwaig"
rrbth -- Dienstag, 10.3.2009, 23:18