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Re: Kommafrage "etwaig"
Autor:rrbth
Datum: Di, 10.03.2009, 23:18
Antwort auf: Kommafrage "etwaig" (Flo)

> "Die Gestaltungsmöglichkeiten der Versicherer sollten nicht
> durch etwaige(,) im neuen Versicherungsvertragsgesetz vom 23.
> November 2007 enthaltene Leitbilder im Sinne des § 307 Abs. 2
> Nr. 1 BGB eingeschränkt werden, ..."

Wenn du schon das Komma setzt, dann bitte auch das zweite nach „enthaltene“ nicht vergessen.

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Beiträge zu diesem Thema

Kommafrage "etwaig"
Flo -- Dienstag, 10.3.2009, 21:23
Re: Kommafrage "etwaig"
rrbth -- Dienstag, 10.3.2009, 23:18