> Aber wenn ich meinen 1. Geburtstag feiern darf,
> habe ich doch schon ein ganzes Jahr
> gelegt, bin demnach im 2. Lebensjahr,
> oder?
Aber ich würde nach diesem Geburtstag mein Alter - wenn ich schon sprechen könnte - mit "1" angeben.
Um solche Verständnisprobleme zu umgehen, sagen die Juristen "nach (oder mit) Vollendung des 1. Lebensjahres".