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Re: Adverb ab
Autor:Rolf Keller
Datum: Do, 08.07.2004, 17:32

> Aber wenn ich meinen 1. Geburtstag feiern darf,
> habe ich doch schon ein ganzes Jahr
> gelegt, bin demnach im 2. Lebensjahr,
> oder?

Aber ich würde nach diesem Geburtstag mein Alter - wenn ich schon sprechen könnte - mit "1" angeben.

Um solche Verständnisprobleme zu umgehen, sagen die Juristen "nach (oder mit) Vollendung des 1. Lebensjahres".

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Adverb ab
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