> Und noch eine Frage:
> Schreibt man nach einem Gedankenstrich in einer Überschrift
> in jedem Fall groß weiter?
> Meine Beispiele:
> "Firmengründung - Manch Feind, manch Freund,
> viel Ehr"
> "Morgenröte - Auf der Suche nach..."
> Danke abermals!
> EB
Nach den geltenden Regeln muss nach dem Gedankenstrich Kleinschreibung erfolgen, auch in Überschriften. Man weicht des Öfteren in Zeitungsüberschriften davon ab, was allerdings nichts an der Gültigkeit der Regel ändert.
Gruß, Kai