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Re: Gedankenstrich in Überschrift
Autor:Julian von Heyl
Datum: Mi, 18.11.2009, 23:49
Antwort auf: Re: Gedankenstrich in Überschrift (Antonia)

> Wo kann man denn diese Regel nachlesen?

Zum Beispiel hier (unter "Groß- und Kleinschreibung"):

2.4 Gedankenstriche und Klammern
Man schreibt das erste Wort eines in Gedankenstrichen oder Klammern eingeschlossenen eingeschobenen Satzes klein, wenn es kein Substantiv, Eigenname o. Ä. ist:
Dieser Schmuck – es ist der kostbarste der Sammlung – wurde letzte Nacht gestohlen. In ihrer Jugend (nur wenige wussten etwas davon) war sie als Sängerin aufgetreten.
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]

Allerdings ist hier explizit von eingeschobenen Sätzen die Rede; man kann sicher argumentieren, dass der Gedankenstrich innerhalb einer Überschrift eher eine allgemeine Separator-Funktion erfüllt und daher dieser Regelung nicht unterworfen ist. Allgemeiner Usus ist aber auch hier eher die Kleinschreibung.

Grüße
Julian

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Gedankenstrich in Überschrift
EB -- Mittwoch, 18.11.2009, 14:56
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Kai -- Mittwoch, 18.11.2009, 15:10
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Antonia -- Mittwoch, 18.11.2009, 23:28
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Julian von Heyl -- Mittwoch, 18.11.2009, 23:49
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