"...mit auffallendem weißen, rauhen Rand..." ist richtig geschrieben, wenn sich auffallend auf beide Eigenschaften (weiß, rauh) bezieht. Wäre nur weiß auffallend, dann wäre "...mit auffallendem weißen, rauhem Rand..." richtig. Der Artikelersatz auffallendem gibt Aufschluss darüber, auf welche Eigenschaften sich auffallend bezieht.
Gruß