Also:
Der Rand ist schön, weiß und fällt auch irgendwie auf. Soviel als Vorgabe.
Bezieht sich das "auffallend" auf die weiße Farbe des Rands:
... mit einem auffallend weißen Rand.
... mit auffallend weißem Rand.
Wenn der gesamte Rand in all seiner Weiß- und Schönheit auffallend ist:
... mit auffallendem schönen, weißen Rand.
Wenn der Rand auffallend schön und auch noch weiß ist:
... mit auffallend schönem, weißem Rand.
Dein Beispiel "mit auffallendem weißen, rauen Rand" ist insofern richtig, wenn gemeint ist, dass der weiße und raue Rand insgesamt auffällt. Soll aber betont werden, dass er porentief rein und weiß wie Schnee ist, müsste es "mit auffallend weißem, rauem Rand" heißen.
Übergeordnet bedeutet also, dass ein Adjektiv die Gesamtheit aller folgenden sich auf das Objekt beziehenden Eigenschaften einschließt.
Julian, Rolf? Könntet ihr mir mal bitte erklärend zur Hilfe eilen, statt meiner dürftigen Erklärung schweigend zuzustimmen? Sonst muss ich noch die Kosten für ne halbe Cola übernehmen.
Gruß
Sebastian