Hallo,
> 1. Bewertungen kann man online stellen.
> 2. Bewertungen kann man onlinestellen.
Ich plädiere da eher für Variante 2. Bewertungen kann man eigentlich nicht stellen, somit wäre "onlinestellen" eine übertragene Bedeutung, für die Zusammenschreibung gilt.
Beispiele:
Den Antrag kann man online stellen.
Die Bewertung kann man online abgeben.
Die Bewertung kann man onlinestellen, d.h. im Internet veröffentlichen.
Gruß
Thomas