Hallo,
in meiner täglichen Praxis stoße ich doch immer wieder auf Kuriosita, bei denen man sich nur an den Kopf fassen mag.
Alte Rechtschreibung:
"zeitraubend", Ausnahme: "viel Zeit raubend".
Neue Rechtschreibung:
Die Grundform ist "Zeit raubend", die Zusammenschreibung "zeitraubend" ist aber auch erlaubt. In der Wendung "viel Zeit raubend" gilt wie bisher (nur) Getrenntschreibung, "sehr zeitraubend" oder "äußerst zeitraubend" muss dafür zwingend zusammengeschrieben werden. Gleiches gilt für Steigerungen wie "das zeitraubendste Verfahren".
So etwas kann einem wirklich die Zeit rauben. ;-)
Gruß, Julian