> b) X hat für sich und sein Kind existenzsichernde Leistungen bezogen.
Hier ist analog zu "existenzbedrohend" nur die Zusammenschreibung "existenzsichernd" möglich, da es sich um die Verkürzung einer Wortgruppe (nämlich "die Existenz sichernd") handelt. Vgl. hierzu Paragraf 36:
http://www.korrekturen.de/regelwerk/getrennt-_und_zusammenschreibung2.shtml
Gruß
Julian