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Packungsbeilage
Autor:Renate
Datum: So, 15.07.2001, 23:17

Guten Tag.

> Denkaufgabe: Bedeutet "Wegen
> Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie
Es heißt: "Zu Risiken und Nebenwirkungen..."

> die Packungsbeilage, oder fragen Sie
> Ihren Arzt oder Apotheker" wirklich,
> dass ich den Arzt nach Risiken befragen
> soll?
Nein. Es bedeutet, dass man den Arzt ODER Apotheker befragen KANN. Selbstverständlich kann man auch beide befragen. Häufig reicht es aber schon, den Apotheker zu fragen. Was mir gerade auffällt, ist die Formulierung nicht diskriminierend? Ich meine, warum sollte der Patient bzw. die Patientin nicht auch die Ärztin oder Apothekerin befragen können?

Viele Grüße,
Renate
Apotheker (echt wahr, so steht es in meiner Approbationsurkunde)

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