Hallo,
mich wundert, warum in der »Wortliste zur neuen Rechtschreibung« hier auf »korrekturen.de« unter dem Eintrag »bekanntwerden / bekannt werden« für die heutige Rechtschreibung die Zusammenschreibung auch im ganz wörtlichen Sinne (»zur Bekanntheit gelangen, eine Person«) als möglich angegeben wird. *
Die im Dudeneintrag angegebenen Bedeutungen
1. in die Öffentlichkeit dringen
2. sich kennenlernen; sich mit jemandem befreunden
sowie das im »Duden – Richtiges und gutes Deutsch« angeführte Beispiel
Das Vergehen ist bekannt geworden / bekanntgeworden.
sprechen meiner Meinung nach dafür, dass hiermit nicht auch die wörtliche Bedeutung im Sinne von »berühmt werden« gemeint ist.
Auch die Regel mit der möglichen Zusammenschreibung bei Adjektiv-Verb-Verbindungen, bei denen das Adjektiv ein Resultat ausdrückt, greift hier nicht, da ja laut Dr. Werner Scholze-Stubenrecht, dem Leiter der Dudenredaktion »wohl die stillschweigende Übereinkunft [gilt], Verbindungen mit „werden“ nicht zu den in § 34 2.1 gemeinten Prädikativen zu zählen.« **
Grüße
Xobox
* http://www.korrekturen.de/wortliste/bekanntwerden.shtml
** http://www.korrekturen.de/nachgefragt/irrewerden_vs_irre_werden.shtml