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jeden Einzelnen ODER jeden einzeln
Autor:Claudia
Datum: Mo, 03.02.2014, 12:01

Hallo,

sind dagegen beide Ehepartner direkt zulagenberechtigt, so gilt die Höchstgrenze von 2.100 Euro für
jeden Einzelnen (ODER: jeden einzeln???).

Gruß
Claudia

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Beiträge zu diesem Thema

jeden Einzelnen ODER jeden einzeln
Claudia -- Montag, 3.2.2014, 12:01
Re: jeden Einzelnen ODER jeden einzeln
Julian von Heyl -- Montag, 3.2.2014, 16:13
Re: jeden Einzelnen ODER jeden einzeln
Claudia -- Montag, 3.2.2014, 16:43
Re: jeden Einzelnen ODER jeden einzeln
Julian von Heyl -- Dienstag, 4.2.2014, 17:20