> sind dagegen beide Ehepartner direkt zulagenberechtigt, so gilt
> die Höchstgrenze von 2.100 Euro für
> jeden Einzelnen (ODER: jeden einzeln???).
Ich will nicht ausschließen, dass sich auch Argumente für die Großschreibung finden lassen, aber ich würde es mit Blick auf den adjektivischen Bezug auf "Ehepartner" kleinschreiben.
Gruß
Julian