> Eine Frage bleibt dennoch: Weshalb argumentierst du mit einem
> Rechtschreibfehler aus der Neuen Zürcher Zeitung?
> „Wenn er die Linie hinauf und hinunter rennt …“
Ich habe nicht mit einem Rechtschreibfehler argumentiert. Du hingegen solltest für deine Behauptung, dass es ein Rechtschreibfehler sei, Argumente nennen. Vielleicht sind sie ja überzeugend.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger