> weitgehend , weit gehend; eine weitgehende od. weit
> gehende Forderung; aber nur weiter gehende Forderungen; ein
> weitgehend geklärter Fall
> © Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 24. Aufl. Mannheim 2006
> [CD-ROM] Richtig ist also "noch weiter gehende
> Befugnisse".
> Grüße
> Julian
> PS:
> unterstrichen = Duden-Empfehlung
Vielen Dank und eine schöne, stressfreie Woche!
Gruß, Adele