> Julian, bitte, hilf! Der Kai kann die Kommaregeln nicht lesen!
Ich persönlich halte mich lieber ans Regelwerk, auf das die Dudenregeln ja gründen. Die Wahlfreiheit des Kommas im Beispiel begründet sich aber tatsächlich aus K 116, wenn man die Dudenregeln heranzieht.
K 117 4 regelt hingegen, dass man das Komma bei einem einfachen zu-Infinitiv auch weglassen kann, obwohl einer der davor in 1–3 genannten Fälle vorliegt (die "besonderen Umstände" wie etwa Abhängigkeit von Substantiv oder Verweiswort).
Festzuhalten ist: Der Regelfall im Beispiel ist, kein Komma zu setzen. Wenn man will, kann man aber eines setzen, das ist dann ein Ausnahmefall (in K 117 (4) wäre genau umgekehrt das Weglassen des Kommas der Ausnahmefall).
Gruß
Julian