> Also: Cloud-basiert, Internet-affin usw.
Es ist ja erlaubt, das so zu schreiben, aber du kannst es nicht zur Regel hochjubeln, wenn die Rechtschreibregeln tatsächlich etwas anderes besagen. Gerade, wenn es um bessere Lesbarkeit geht, spielen subjektive Einschätzungen und die Zielgruppe eine große Rolle.
> Ein (zugegebenermaßen) extremes Gegenbeispiel: Man würde
> keinesfalls "E-Learningbezogene" schreiben
Natürlich nicht. Das Beispiel hinkt aber, da hier § 44 greift ("Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, in denen eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung mit Bindestrich auftritt"):
http://www.korrekturen.de/regelwerk/schreibung_mit_bindestrich1b.shtml
Als Beispiel wird u. a. "S-Kurven-reich" genannt.
Gruß
Julian