Hallo,
es geht um die Berichte eines Herrn Ḥibšūš, ausgesprochen "Hibschusch".
Heißt es "die Tagebücher Ḥibšūšs" oder "die Tagebücher Ḥibšūš' "?
Wenn ich Regel §96 Abs. 1 richtig verstehe, kommt es auf die Aussprache an:
Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung
Allerdings:
E2 : Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x
usw. in der Grundform stumm sind:
Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag,
Giraudoux’ Werke
Also ist doch nicht die Aussprache entscheidend, sondern ob ein S-Laut geschrieben wird, was für einen Apostrophen spricht...
Welche Schreibweise ist richtig bzw. besser?
vielen Dank im Voraus.