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Genitiv-S oder Apostroph bei Eigenname
Autor:rorschach
Datum: Di, 26.01.2016, 00:40

Hallo,

es geht um die Berichte eines Herrn Ḥibšūš, ausgesprochen "Hibschusch".
Heißt es "die Tagebücher Ḥibšūšs" oder "die Tagebücher Ḥibšūš' "?

Wenn ich Regel §96 Abs. 1 richtig verstehe, kommt es auf die Aussprache an:

Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung

Allerdings:

E2 : Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x
usw. in der Grundform stumm sind:
Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag,
Giraudoux’ Werke

Also ist doch nicht die Aussprache entscheidend, sondern ob ein S-Laut geschrieben wird, was für einen Apostrophen spricht...
Welche Schreibweise ist richtig bzw. besser?

vielen Dank im Voraus.

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Beiträge zu diesem Thema

Genitiv-S oder Apostroph bei Eigenname
rorschach -- Dienstag, 26.1.2016, 00:40
Re: Genitiv-S oder Apostroph bei Eigenname
Matthias Schwicht -- Dienstag, 26.1.2016, 17:33
Re: Genitiv-S oder Apostroph bei Eigenname
rorschach -- Dienstag, 26.1.2016, 21:38