> Die Korrekturleserin hat mir das Komma nach
> "durchzuführen" in der ersten Zeile angestrichen.
> Ihre Fassung lautet so:
> "Um eine Analyse der Bauablaufstörungen durchzuführen ist
> es zunächst erforderlich den Bauablauf, die Projektbeteiligten,
> ihre Aufbauorganisation sowie ihren Zusammenhang zu
> erläutern."
Wenn die Korrekturleserin sonst ihren Job kann, hat sie hier wohl eine schwache Stunde gehabt. Es sei ihr verziehen. Das Komma aber lasse man sich besser nicht abhandeln, es ist zwingend zu setzen. Die Regel dafür gibt's hier:
http://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1d.shtml