Hallo, die hiesige Universität "verlangt" in der vorformulierten Schlusserklärung (jene, in der man schreiben muss, dass man alle Zitate kenntlich gemacht hat etc.), das geschrieben werden solle: "Das gleiche gilt auch für die beigegebenen Zeichnungen ..."
Eigentlich müsste es doch heißen: "Das Gleiche gilt ..." - Aber sich gleich mit der obersten hiesigen Bildungsbehörde anlegen ...? Da bräuchte ich 100% Gewissheit... Gibt es jemanden, der es wirklich ganz, ganz genau weiß?
Danke im voraus und einen herzlichen Gruß!
N. Heßbrüggen