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Umfrage an alle Korrektoren
Autor:Anja
Datum: Di, 14.12.2010, 12:25

Hallo alle zusammen,

heute möchte ich mal keine Hilfe und Unterstützung bei Rechtschreib- oder Grammatikproblemen. Und zwar möchte ich fragen, ob es rechtliche Richtlinien gibt für die Korrektur von schriftlichen Texten. Um es etwas konkreter auszudrücken:

Gibt es "Rahmenrichtlinien" dafür, wie hoch die Fehlerzahl auch nach einer Korrektur noch sein darf? Zum Beispiel wie viel Prozent auf die Gesamtwörterzahl oder Zeichenzahl? Gibt es eine Norm dafür bzw. einen Toleranzbereich (wie bei den Handwerkern auch?)

Ich soll hier ein Buch korrigieren mit knapp 1.000 Seiten. Der Autor verlangt hundertprozentige (!!!) Richtigkeit am Ende, ansonsten würde er Regress fordern. Zu 100 % Fehlerfreiheit würde ich persönlich nie garantieren. Ist das rechtens? Ich meine, selbst der Duden bzw. seine Korrektur-Software ist bei Weitem nicht fehlerfrei.

Wer kann mir helfen? Möchte mich vor Auftragsannahme und auch für die Zukunft irgendwie absichern. Wie verhaltet ihr euch bei Verträgen mit euren Kunden?

Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge.

Anja

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Anja -- Dienstag, 14.12.2010, 12:25
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Julian von Heyl -- Dienstag, 14.12.2010, 12:38
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Anja -- Dienstag, 14.12.2010, 14:16
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Anna -- Dienstag, 14.12.2010, 20:01
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Gruszi -- Mittwoch, 15.12.2010, 11:12