Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis, regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten (das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen aber auch Privatpersonen).
Die deutsche Rechtschreibung beruht auf einer Buchstabenschrift. Wie ein gesprochenes Wort aus Lauten besteht, so besteht ein geschriebenes Wort aus Buchstaben. Die [regelgeleitete] Zuordnung von Lauten und Buchstaben soll es ermöglichen, jedes geschriebene Wort zu lesen und jedes gehörte Wort zu schreiben.
Die Schreibung der deutschen Sprache – worunter im Folgenden immer auch die Zeichensetzung mitverstanden wird – ist durch folgende grundlegende Beziehungen geprägt:
Jedem Laut entspricht ein Buchstabe oder eine Buchstabenverbindung (zum Beispiel sch, ch). Gelegentlich werden auch zwei Laute durch einen Buchstaben bezeichnet (so durch x und z).
Die Zuordnung von Lauten und Buchstaben orientiert sich an der deutschen Standardaussprache. Das hat den Vorteil, dass ein Wort immer in derselben Weise geschrieben wird, obwohl es regionale Varianten in der Aussprache geben kann. Wer schreiben lernt, muss daher manchmal mit der Schreibung auch die Standardaussprache erlernen.
Besondere Probleme bereitet die Schreibung der Fremdwörter, weil andere Sprachen über Laute verfügen, die im Deutschen nicht vorkommen (zum Beispiel [Ɵ] im Englischen wie in Thriller und die französischen Nasalvokale wie in Teint). Darüber hinaus können fremde Sprachen andere Laut-Buchstaben-Zuordnungen haben (zum Beispiel in Nightclub). Grundsätzlich kann man, was die Schreibung von Fremdwörtern angeht, zwei Tendenzen unterscheiden:
Nicht immer gelten die regelmäßigen Laut-Buchstaben-Zuordnungen bei Eigennamen; man vergleiche Schmidt, Schmid; Maier, Mayer, Meyer, Meier; Duisburg; Soest.