> Das Komma nach "feiern" ist obligatorisch, sofern du
> dasjenige nach "uns" beibehältst. Entweder beide oder
> keines.
Die Antwort ist falsch:
a) ...
auch als Teil einer Aufzählung und zwar dort usw.
Hier innerhalb der Aufzählung kein Komma.
>
Wir freuen uns, mit Ihnen und den Künstlern die Eröffnung
> dieser Ausstellung zu feiern, und auf einen gemeinsamen Abend.> Wir freuen uns mit Ihnen und den Künstlern die Eröffnung dieser
> Ausstellung zu feiern und auf einen gemeinsamen Abend.
> Empfehlenswert ist das Setzen beider Kommata.
Gruß
Pumene