Zulassungsdatum ist ja auch Konvention. Aber Berechtigungsdatum?! Holprig, holprig!
Denn es müsste eigentlich heißen: Berechtigungsausstellungsdatum (= Datum der Ausstellung der Berechtigung); und da sollte man doch wirklich lieber auf eine Wortbildung verzichten, meinst du nicht?
"Datum der Berechtigung" ergibt m. E. keinen Sinn.