> Zulassungsdatum ist ja auch Konvention. Aber
> Berechtigungsdatum?! Holprig, holprig!
> Denn es müsste eigentlich heißen:
> Berechtigungsausstellungsdatum (= Datum der Ausstellung
> der Berechtigung); und da sollte man doch wirklich lieber auf
> eine Wortbildung verzichten, meinst du nicht?
> "Datum der Berechtigung" ergibt m. E. keinen Sinn.
Naja, wenn die Berechtigung ab „dann und dann“ ausgestellt wird?
Gruß
Pumene