> Ich sehe nicht, was § 73 mit unserem Thema zu tun haben soll:
> Bei sämtlichen dort aufgeführten Beispielsätzen handelt es sich
> um jeweils zwei mit „und“ und einem optionalen Komma davor
> verbundene Hauptsätze ohne enthaltene Nebensätze.
> Gleiches gilt übrigens auch für deinen Duden-Link von 16:00 Uhr
> . Das Komma vor „und“ zwischen zwei aufeinanderfolgenden
> Hauptsätzen ist auch nicht mehr gerechtfertigt, wenn es seinen
> Zweck, die Gliederung des Ganzsatzes zu verdeutlichen, verfehlt
> oder ‒ wie im fraglichen Satz des Ursprungsposts ‒
> sogar konterkariert!
Es kontakariert konterkariert nicht, sondern ist hilfreich.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Satzgef%C3%BCge#Beispiel_4:_Weitere_Kombinationen
Beispiel 4: Weitere Kombinationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die genannten Verfahren der Einbettung und Koordination können in weiteren Weisen immer neu kombiniert werden, und so noch komplexere Sätze ergeben. Zu beachten ist allerdings, dass für den Begriff des Satzgefüges immer das Vorkommen von Nebensätzen verlangt ist. Daraus ergibt sich, dass eine Koordination von Nebensätzen, wie oben im Beispiel 2, zwar ein Satzgefüge ergibt, aber eine Struktur, deren Hauptzerlegung eine Koordination aus Hauptsätzen ist, zunächst nicht – ein Satzgefüge kann dann lediglich in einem der Teile enthalten sein. Beispiel:[4]
Ich habe sie oft besucht
und
wenn sie in guter Stimmung war, saßen wir bis spät in die Nacht zusammen
Hier sind zwei Hauptsätze mit „und“ koordiniert (die Verben in der Zweitposition der jeweiligen Hauptsätze sind „habe“ und „saßen“). Der zweite Teil dieser Hauptsatzreihe ist seinerseits ein Konditionalgefüge, das heißt, im Inneren des zweiten Hauptsatzes ist an erster Stelle vor dem Verb ein „wenn“-Satz eingebettet.
Wieso glaubst du, dass nur du recht hast und alle anderen nicht?
Nachts auf der Autobahn:
Ich höre gerade im Autoradio, dass auf unserer Strecke ein Falschfahrer unterwegs ist.
Einer? Tausende!
Gruß
Pumene