> Hier das passende Beispiel aus "Duden ‒ Das Wörterbuch der
> sprachlichen Zweifelsfälle" (9. Aufl.), Stichwort "das heißt (d. h.)":
> Kein Komma:
> »Wir werden den Vorfall nicht weitermelden, d. h. keine Strafanzeige erstatten.«
Na ja, das Syntagma nach "d. h." enthält in diesem Dudenbeispiel (im Gegensatz zu Susans Beispiel) weder ein Subjekt noch ein finites Verb. Darüber, ob dies für die Kommasetzung relevant ist, dürfen sich die Diskutanten in Ermangelung von verbindlichen Kriterien gern die Köppe einschlagen.