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Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
Autor:birgitta
Datum: Mi, 14.05.2003, 05:22

Trance-Fair Minus Gesellschaft
Gelsenkirchen wird ausgebaut.
Aha.
Dann weiß ich ja Bescheid.
Ab morgen = weg vom Fenster?
So wie schon seit Freitagabend.
Der nächste Nackenschlag.
Kündigungsgrund:
Besser als der Durchschnitt.
(hier klappern nur die Zähne, und das unterstützt legitimiert als Lauf der Dinge vom Kosmos: Mondfinsternist, Sonnenfinsternis usw.)
Warum sind wir nicht weiter?
Das ist die Erklärung für natürliche Auslese.
Unter welchem Stern geboren wurde.
Und sonst zählt nichts, es sei denn man hilft sich selbst. Soweit man dazu in der Lage ist.
Was davon immer wie weiter geht, liegt auch in des Einzelnen und der Gemeinschaft Entscheidung und Engagement.
Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Schwindelfrei sein müssen.
Also wird, wer nicht gefallen ist und stolpert wenn ihm schwindelt, nun als schwindelfrei eingestuft oder nicht?
Behindert werden entspricht behindert sein?
Alles kosmischer Zufall?

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Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
der vergessene Diktator -- Montag, 12.5.2003, 08:40
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
birgitta -- Mittwoch, 14.5.2003, 05:22
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
RokkerMur -- Freitag, 16.5.2003, 16:38
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birgitta -- Freitag, 16.5.2003, 17:45
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birgitta -- Freitag, 16.5.2003, 18:12
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RokkerMur -- Samstag, 17.5.2003, 07:29
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birgitta -- Samstag, 17.5.2003, 11:07