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Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
Autor:RokkerMur
Datum: Sa, 17.05.2003, 07:29

> Gehts dir auch so auf den Keks,
> dieses ganze Gerede und spekulierende
> Geratsche mit doppelten Zungen?
> Anstelle sich konkret miteinander
> zu entwickeln.
>

Ich mag auch keine doppelten Zungen und nenne Mist nach wie vor Mist ;)
Warum schreibt man eigentlich Mist nicht mit "ie".
Miest - irgendwie wäre das Wort schöner *gg*

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Beiträge zu diesem Thema

Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
der vergessene Diktator -- Montag, 12.5.2003, 08:40
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
birgitta -- Mittwoch, 14.5.2003, 05:22
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
RokkerMur -- Freitag, 16.5.2003, 16:38
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
birgitta -- Freitag, 16.5.2003, 17:45
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
birgitta -- Freitag, 16.5.2003, 18:12
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
RokkerMur -- Samstag, 17.5.2003, 07:29
Re: Gelten hier Flüchtigkeitsfehler als Milderungsgrund ?
birgitta -- Samstag, 17.5.2003, 11:07