> In meiner Tageszeitung stand heute ein Leserbrief, in dem der
> Autor sich darüber beschwerte, dass in der Verwendung der Form
> "wider besseren Wissens" der Genitiv anstelle des
> Akkusativ eingesetzt würde. Wenn dem so ist, lautet es dann
> "wider besseres Wissen" (diese Antwort ist der
> Leserbriefschreiber leider schuldig geblieben)?
Hierzu empfehle ich den §187 StGB !!