> Hierzu empfehle ich den §187 StGB !!
Ich befürchte, dass diese Quelle (die vor eineinhalb Jahren von Eckhard Berkenbusch angeführt wurde) für Kurt, der den Beitrag im März 2004 geschrieben hat, wohl etwas zu spät kommt, zumal die meisten von uns leider das StGB nicht auswendig kennen ... ^^