2. Eingeschobene Nachträge werden von Kommas eingeschlossen; stehen sie jedoch zwischen Adjektiv und Substantiv oder zwischen Verb und Hilfsverb, entfällt das schließende Komma <§ 77 (4)>.
Quelle: Duden
Unter § 77 (4) steht: Wird die Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab.
Gruß von Kai